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SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
ZEHNTES KAPITEL Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
ZWEITER ABSCHNITT Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
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Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten
Zweiter Titel Datentransparenz
Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten
§ 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 295 a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73 b, § 132 e, § 132 f und § 140 a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen
§ 294 a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
§ 297 Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 294 Pflichten der Leistungserbringer
§ 301 a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen
§ 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen
§ 298 Übermittlung versichertenbezogener Daten
§ 303 Ergänzende Regelungen
§ 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen
§ 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer
§ 299 Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung
Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten
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§ 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 295 a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73 b, § 132 e, § 132 f und § 140 a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen
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