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BEEG ( Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz )

FNA : 85-5

Fassung vom 27.01.2015

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2510)

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Elterngeld

§ 1 Berechtigte

§ 2 Höhe des Elterngeldes

§ 2 a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

§ 2 b Bemessungszeitraum

§ 2 c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2 d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2 e Abzüge für Steuern

§ 2 f Abzüge für Sozialabgaben

§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen

§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang

§ 4 a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

§ 4 b Partnerschaftsbonus

§ 4 c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil

§ 4 d Weitere Berechtigte

Abschnitt 2  Verfahren und Organisation

§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6 Auszahlung

§ 7 Antragstellung

§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11 Unterhaltspflichten

§ 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel

§ 13 Rechtsweg

§ 14 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 3  Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15 Anspruch auf Elternzeit

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17 Urlaub

§ 18 Kündigungsschutz

§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21 Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 4  Statistik und Schlussvorschriften

§ 22 Bundesstatistik

§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt

§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt

§ 24 a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

§ 24 b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung

§ 25 Datenübermittlung durch die Standesämter

§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

§ 28 Übergangsvorschrift





 Stand: 01.02.2024