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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Abschnitt 1 Elterngeld
Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24 a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 24 b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung
§ 25 Datenübermittlung durch die Standesämter
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28 Übergangsvorschrift
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