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§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

 
 

1Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.





 Stand: 01.04.2024