Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 21 Träger

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Träger sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.





 Stand: 01.04.2024