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§ 17 Drohende Arbeitslosigkeit

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die 1. versicherungspflichtig beschäftigt sind, 2. alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und 3. voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.





 Stand: 01.04.2024