§ 87 Kinderbetreuungskosten
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 150 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
Stand: 01.01.2022
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