Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 87 Kinderbetreuungskosten

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.





 Stand: 01.04.2024