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§ 118 Leistungen

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Die besonderen Leistungen umfassen 1. das Übergangsgeld, 2. das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann, 3. die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.





 Stand: 01.04.2024