§ 118 Leistungen
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Die besonderen Leistungen umfassen 1. das Übergangsgeld, 2. das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann, 3. die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Stand: 01.04.2024
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