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§ 97 Betriebliche Voraussetzungen

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

1Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.





 Stand: 01.04.2024