§ 97 Betriebliche Voraussetzungen
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
1Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
Stand: 01.04.2024
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