Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 71 Auszahlung

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

1Monatliche Förderungsbeträge der Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen unter 0,50 Euro abzurunden und im Übrigen aufzurunden. 2Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.





 Stand: 01.02.2024