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Artikel 99 Inkrafttreten und Anwendung

DSGVO ( Datenschutz-Grundverordnung )

 
 

(1)  Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2)  Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.





 Stand: 01.02.2024