Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
WEMoG ( Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz )
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Stand: 01.02.2024
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