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§ 45 Fristen der Anfechtungsklage

WEG ( Wohnungseigentumsgesetz )

 
 

1Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. 2Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.





 Stand: 01.02.2024