§ 59 Eignung des Bauherrn als Kleinsiedler
II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )
1Zum Bau eines Familienheims in der Form der Eigensiedlung dürfen öffentliche Mittel nur bewilligt werden, wenn der Bauherr nach § 58 Abs. 3 Satz 1 als Kleinsiedler geeignet ist. 2 Die Vorschriften des § 58 Abs. 3 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.
Stand: 01.02.2024
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