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§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen

WoGG ( Wohngeldgesetz )

 
 

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.





 Stand: 01.04.2024