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§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

BMG ( Bundesmeldegesetz )

 
 

Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.





 Stand: 01.04.2024