Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Gesetze
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
Gesetze
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
ERSTER ABSCHNITT Aufstellung des Plans
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
DRITTER ABSCHNITT Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 253 Rechtsmittel
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 240 Änderung des Plans
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 239 Stimmliste
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 249 Bedingter Plan
§ 251 Minderheitenschutz
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
zurück
|
vor
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 253 Rechtsmittel
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 240 Änderung des Plans
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 239 Stimmliste
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 249 Bedingter Plan
§ 251 Minderheitenschutz