Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 35 (Ausführung der Versteigerung durch das Vollstreckungsgericht)

ZVG ( Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung )

 
 

Die Versteigerung wird durch das Vollstreckungsgericht ausgeführt.





 Stand: 01.04.2024