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Artikel 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung )

 
 

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.





 Stand: 01.02.2024