Artikel 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung )
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
Stand: 01.11.2024
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