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§ 8 Bericht

AdWirkG ( Adoptionswirkungsgesetz )

 
 

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 1, 2 und 4 bis 7 sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor.





 Stand: 01.02.2024