Anlage: BESCHEINIGUNG GEMÄSS ARTIKEL 41 ABSATZ 1 ÜBER ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DAS UMGANGSRECHT
EG-2201-2003 ( Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 )
Anhang III
BESCHEINIGUNG GEMÄSS ARTIKEL 41 ABSATZ 1 ÜBER ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DAS UMGANGSRECHT
1. Ursprungsmitgliedstaat |
2. Ausstellendes Gericht bzw. ausstellende Behörde |
2.1. Bezeichnung 2.2. Anschrift 2.3. Telefon/Fax/E-Mail |
3. Träger eines Umgangsrechts |
3.1. Name, Vornamen 3.2. Anschrift 3.3. Geburtsdatum und -ort (soweit vorhanden) |
4. Träger der elterlichen Verantwortung, die nicht in Nummer 3 genannt sind |
4.1. |
4.1.1. Name, Vornamen 4.1.2. Anschrift 4.1.3 Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) |
4.2. |
4.2.1. Name, Vornamen 4.2.2. Anschrift 4.2.3 Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) |
4.3. Andere |
4.3.1. Name, Vornamen 4.3.2. Anschrift 4.3.3 Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) |
5. Gericht, das die Entscheidung erlassen hat |
5.1. Bezeichnung des Gerichts 5.2. Gerichtsort |
6. Entscheidung |
6.1. Datum 6.2. Aktenzeichen |
7. Kinder, für die die Entscheidung gilt |
7.1. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.2. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.3. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.4. Name, Vornamen und Geburtsdatum |
8. Ist die Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar? |
8.1. Ja 8.2. Nein |
9. Im Fall des Versäumnisverfahrens wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück der säumigen Person so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt, dass sie sich verteidigen konnte, oder, falls es nicht unter Einhaltung dieser Bedingungen zugestellt wurde, wurde festgestellt, dass sie mit der Entscheidung eindeutig einverstanden ist. |
10. Alle betroffenen Parteien hatten Gelegenheit, gehört zu werden. |
11. Die Kinder hatten die Möglichkeit, gehört zu werden, sofern eine Anhörung nicht aufgrund ihres Alters oder ihres Reifegrads unangebracht erschien. |
12. Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts (soweit in der Entscheidung angegeben) |
12.1. Datum, Uhrzeit |
12.1.1. Beginn 12.1.2. Ende |
12.2. Ort 12.3. Besondere Pflichten des Trägers der elterlichen Verantwortung 12.4. Besondere Pflichten des Umgangsberechtigten 12.5. Etwaige Beschränkungen des Umgangsrechts |
13. Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde |
Stand: 01.02.2024
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