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§ 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung )

 
 

Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.





 Stand: 01.02.2024