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§ 93 Gnadengesuche

BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 
 

1Für die Vertretung in einer Gnadensache erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr von 20 bis 260 Euro . 2Sie steht ihm auch dann zu, wenn ihm die Verteidigung übertragen war.





 Stand: 01.04.2024