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§ 117 Besonderheiten für Verfahren vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit

BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 
 

Wird durch Urteil ohne mündliche Verhandlung oder als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid entschieden, erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung. 





 Stand: 01.02.2024