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§ 245 b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

BauGB ( Baugesetzbuch )

 
 

(1)  weggefallen (2)  Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.





 Stand: 01.04.2024