Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Gesetze
Gesetze
Baurecht
Öffentliches Baurecht
Baugesetzbuch
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Fünfter Teil Enteignung
Gesetze
Gesetze
Baurecht
Öffentliches Baurecht
Baugesetzbuch
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Fünfter Teil Enteignung
Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung
Zweiter Abschnitt Entschädigung
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren
Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung
§ 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
§ 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 86 Gegenstand der Enteignung
§ 89 Veräußerungspflicht
§ 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
§ 91 Ersatz für entzogene Rechte
§ 85 Enteignungszweck
§ 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung
zurück
|
vor
§ 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
§ 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 86 Gegenstand der Enteignung
§ 89 Veräußerungspflicht
§ 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
§ 91 Ersatz für entzogene Rechte
§ 85 Enteignungszweck
§ 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen