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JArbSchG ( Jugendarbeitsschutzgesetz )

FNA : 8051-10

Fassung vom 12.04.1976

Inkrafttreten der Fassung: 08.05.1976

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2970)

 

    Inhaltsverzeichnis







ERSTER ABSCHNITT  Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Kind, Jugendlicher

§ 3 Arbeitgeber

§ 4 Arbeitszeit

ZWEITER ABSCHNITT  Beschäftigung von Kindern

§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern

DRITTER ABSCHNITT  Beschäftigung Jugendlicher

Erster Titel  Arbeitszeit und Freizeit

§ 8 Dauer der Arbeitszeit

§ 9 Berufsschule

§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

§ 12 Schichtzeit

§ 13 Tägliche Freizeit

§ 14 Nachtruhe

§ 15 Fünf-Tage-Woche

§ 16 Samstagsruhe

§ 17 Sonntagsruhe

§ 18 Feiertagsruhe

§ 19 Urlaub

§ 20 Binnenschiffahrt

§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen

§ 21 a Abweichende Regelungen

§ 21 b Ermächtigung

Zweiter Titel  Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

§ 22 Gefährliche Arbeiten

§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten

§ 24 Arbeiten unter Tage

§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

§ 26 Ermächtigungen

§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen

Dritter Titel  Sonstige Pflichten des Arbeitgebers

§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

§ 28 a Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§ 29 Unterweisung über Gefahren

§ 30 Häusliche Gemeinschaft

§ 31 Züchtigungsverbot; Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak

Vierter Titel  Gesundheitliche Betreuung

§ 32 Erstuntersuchung

§ 33 Erste Nachuntersuchung

§ 34 Weitere Nachuntersuchungen

§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung

§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers

§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen

§ 38 Ergänzungsuntersuchung

§ 39 Mitteilung, Bescheinigung

§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk

§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen

§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde

§ 43 Freistellung für Untersuchungen

§ 44 Kosten der Untersuchungen

§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte

§ 46 Ermächtigungen

VIERTER ABSCHNITT  Durchführung des Gesetzes

Erster Titel  Aushänge und Verzeichnisse

§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde

§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen

§ 49 Verzeichnisse der Jugendlichen

§ 50 Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse

Zweiter Titel  Aufsicht

§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht

§ 52 (weggefallen)

§ 53 Mitteilung über Verstöße

§ 54 Ausnahmebewilligungen

Dritter Titel  Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz

§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz

§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde

§ 57 Aufgaben der Ausschüsse

FÜNFTER ABSCHNITT  Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 59 Bußgeldvorschriften

§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

SECHSTER ABSCHNITT  Schlußvorschriften

§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen

§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung

§§ 63 bis 70 (Änderungsvorschriften)

§ 71 (weggefallen)

§ 72 Inkrafttreten





 Stand: 01.02.2024