Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.





 Stand: 01.04.2024