§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln