§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln