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§ 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.





 Stand: 01.02.2024