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§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.





 Stand: 01.02.2024