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§ 1096 Erstreckung auf Zubehör

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

1Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich das Vorkaufsrecht auf dieses Zubehör erstrecken soll.





 Stand: 01.04.2024