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§ 656 a Textform

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.





 Stand: 01.02.2024