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§ 327 g Rechtsmangel

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327 e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.





 Stand: 01.02.2024