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§ 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.





 Stand: 01.02.2024