§ 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
Stand: 01.02.2024
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