BGH, Beschluss vom 03.09.2019 - Aktenzeichen XI ZR 537/18
DRsp Nr. 2019/16231
Gegenvorstellung gegen eine behauptete zu niedrige Festsetzung des Streitwerts; Nichtbeschwer durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts
Tenor
Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Senats vom 23. Juli 2019 wird zurückgewiesen.