Entscheidung
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit, wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden - Mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Informationen im Internet - Art. 5 Abs. 3 - Definition des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht - Anwendbarkeit der Shevill-Rechtsprechung des Gerichtshofs - Richtlinie 2000/31/EG - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Bestimmung der Existenz einer Kollisionsnorm im Bereich der Persönlichkeitsrechte
EuGH (Rs. C-509/09)Datum: 29.03.2010
Auszug:
Tenor: 1. Der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [...]
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