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OLG München - Entscheidung vom 16.09.2020

34 AR 128/20

Normen:
GVG § 72a S. 1 Nr. 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Als funktionell gemeinsam zuständiges Gericht wird die für Bausachen im Sinne von § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG zuständige Kammer bestimmt. I. Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines älteren Einfamilienhauses. In diesem [...]
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