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BGH - Entscheidung vom 04.06.2003

2 ARs 180/03

Normen:
JGG § 58 Abs. 1 § 109 Abs. 2

Der Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an, der zutreffend ausgeführt hat: 'Die Abgabe an den Jugendrichter beim Amtsgericht Helmstedt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 109 Abs. 2 [...]
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