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BGH - Entscheidung vom 15.07.2003

VIII ZB 135/02

Normen:
GG Art. 3 Abs. 3
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b

Die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung statthafte Rechtsbeschwerde (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO ) ist unzulässig, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die [...]
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