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BGH - Entscheidung vom 03.04.2003

IX ZB 401/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1
InsO § 7

Fundstellen:
KTS 2003, 597
ZVI 2003, 224

Die nach § 7 InsO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine [...]
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