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BGH - Entscheidung vom 14.07.2003

NotZ 42/02

Normen:
BNotO §§ 93 92 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1184
BRAK-Mitt 2003, 283
DNotZ 2004, 230

I. Der Antragsteller ist Anwaltsnotar in Hessen. Für seinen Schriftwechsel in anwaltlichen und notariellen Angelegenheiten verwendet er Briefbögen, in denen links oben das hessische Landeswappen - verfremdet durch [...]
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