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BGH - Entscheidung vom 15.07.2003

VI ZR 155/02

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1200
MDR 2003, 1352
NJW-RR 2003, 1459
NZV 2004, 79
VersR 2003, 1319
ZfS 2003, 583

Der Beklagte ist Inhaber eines Sägewerkes und holzverarbeitenden Betriebes. Der Kläger, ein selbständiger Fliesenlegermeister, brachte im Januar 1998 Baumstämme in den Betrieb des Beklagten, um daraus Schalbretter und [...]
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