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BGH - Entscheidung vom 17.06.2003

3 StR 178/03

Normen:
StPO § 400 Abs. 1

Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt: 'Die Rechtsmittel sind unzulässig. Nach § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. Ob die [...]
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