Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 30.05.2003

II ZR 58/01

Normen:
GKG § 19 Abs. 1 S. 3

Mit Beschluß vom 24. Februar 2003 ist der Gegenstandswert für die Klageanträge auf 169.988,66 EURO festgesetzt worden. In diesem Betrag waren für den Hilfsantrag der Kläger 140.000,00 DM = 71.580,86 EURO enthalten. Wie [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen