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BGH - Entscheidung vom 28.01.2003

VI ZB 2/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574

Die Beschwerde ist nicht als außerordentliches Rechtsmittel (etwa wegen 'greifbarer Gesetzwidrigkeit') zulässig, weil im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz [...]
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