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BGH - Entscheidung vom 30.04.2003

VIII ZR 234/02

Normen:
BGB § 556 Abs. 3 (n.F.) § 985

Die Klägerin zu 3 ist Eigentümerin des Grundstücks P. Platz in B.. Der Beklagte nutzt dort aufgrund eines mit dem D. e.V. geschlossenen Mietvertrages Räumlichkeiten zu Wohnzwecken. Die Klägerin verlangt von dem [...]
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