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BGH - Entscheidung vom 05.06.2003

VII ZR 24/02

Normen:
ZPO §§ 91a 97

Die Klägerin trägt die Kosten der Revision, soweit der Senat diese nicht angenommen hat, gemäß § 97 Abs. 1 ZPO . Der Streitwert dieses Teils beträgt 313.101,83 EURO. Die Klägerin trägt die Kosten der Revision auch, [...]
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