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BGH - Entscheidung vom 22.01.2003

2 ARs 385/02

Normen:
StPO § 462 a Abs. 2

Die Abgabe der Bewährungsaufsicht durch das Amtsgericht Rahden an das Amtsgericht Stolzenau, in dessen Bezirk der Verurteilte seinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO wirksam und bindend. Etwas anderes [...]
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